- 3. Juni – Fortbildungsveranstaltung (online)
- 4. Juni – Sommertagung (online + vor Ort)
- 5. Juni – Mitgliederversammlung (online + vor Ort)
Bitte beachten Sie bei Beratungsanfragen an den Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland (AKEK) den Hinweis für Anfragende.
Am 3. April 2026 wurde die „Richtlinie zur Bewertung von Informationsschriften und Einwilligungserklärungen im Rahmen von klinischen Prüfungen, sonstigen klinischen Prüfungen oder Leistungsstudien durch Ethik-Kommissionen“ (Richtlinie Informed Consent) vom AKEK beschlossen.
Die Richtlinie tritt am 9. April 2026 in Kraft.
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen ist der Zusammenschluss von 51 Ethik-Kommissionen. Der AKEK fördert die ethische Integrität und wissenschaftliche Qualität der medizinischen Forschung. Der Schutz von Patientinnen und Patienten, der Probandenschutz und generell der Schutz von Studienteilnehmern steht dabei ebenso im Zentrum unseres Handelns wie die Wahrung einer freien, fortschrittlichen Wissenschaft in der Medizin.
Ohne positives Votum einer Ethik-Kommission ist es daher in Deutschland nicht erlaubt, eine klinische Studie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu beginnen. Bei der Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an Sonstigen Studien, also außerhalb von Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, bedarf es eines Ethikvotums.
Eine medizinische Ethik-Kommission ist ein Gremium, das medizinische Forschungsvorhaben mit Menschen (u.a. klinische Studien) oder mit ihren Körpermaterialien begutachtet. Sie setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Personen verschiedener Berufsgruppen, vor allem der Medizin, der Rechtswissenschaften und der Ethik zusammen.
„1 Studie – 1 Votum“ ist ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte und soll Forschenden die Antragstellung im Bereich „Sonstiger Studien“ erleichtern und diese beschleunigen: Für multizentrische medizinische Studien genügt ab sofort das Votum der zuständigen Ethik-Kommission.
Zur Umsetzung von „1Studie – 1 Votum“ bedarf es an manchen Standorten der Ethikkommissionen derzeit noch rechtlicher Anpassungen. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der für Ihr Forschungsvorhaben zuständigen Ethikkommission.