Bitte beachten Sie bei Beratungsanfragen an den Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland (AKEK) den Hinweis für Anfragende.

Am 3. April 2026 wurde die „Richtlinie zur Bewertung von Informationsschriften und Einwilligungserklärungen im Rahmen von klinischen Prüfungen, sonstigen klinischen Prüfungen oder Leistungsstudien durch Ethik-Kommissionen“ (Richtlinie Informed Consent) vom AKEK beschlossen.

Die Richtlinie tritt am 9. April 2026 in Kraft.

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen ist der Zusammenschluss von 51 Ethik-Kommissionen. Der AKEK fördert die ethische Integrität und wissenschaftliche Qualität der medizinischen Forschung. Der Schutz von Patientinnen und Patienten, der Probandenschutz und generell der Schutz von Studienteilnehmern steht dabei ebenso im Zentrum unseres Handelns wie die Wahrung einer freien, fortschrittlichen Wissenschaft in der Medizin.

Ohne positives Votum einer Ethik-Kommission ist es daher in Deutschland nicht erlaubt, eine klinische Studie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu beginnen. Bei der Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an Sonstigen Studien, also außerhalb von Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, bedarf es eines Ethikvotums.

Eine medizinische Ethik-Kommission ist ein Gremium, das medizinische Forschungsvorhaben mit Menschen (u.a. klinische Studien) oder mit ihren Körpermaterialien begutachtet. Sie setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Personen verschiedener Berufsgruppen, vor allem der Medizin, der Rechtswissenschaften und der Ethik zusammen.

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26. Sommertagung 2026

  • 3. Juni – Fortbildungsveranstaltung (online)
  • 4. Juni – Sommertagung (online + vor Ort)
  • 5. Juni – Mitgliederversammlung (online + vor Ort)
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44. Jahrestagung 2026

  • 11. November – Fortbildungsveranstaltung
  • 12. November – Jahrestagung
  • 13. November – Mitgliederversammlung
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„1 Studie – 1 Votum“ ist ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte und soll Forschenden die Antragstellung im Bereich „Sonstiger Studien“ erleichtern und diese beschleunigen: Für multizentrische medizinische Studien genügt ab sofort das Votum der zuständigen Ethik-Kommission.

Zur Umsetzung von „1Studie – 1 Votum“ bedarf es an manchen Standorten der Ethikkommissionen derzeit noch rechtlicher Anpassungen. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der für Ihr Forschungsvorhaben zuständigen Ethikkommission.

08/04/2026
Neue Richtlinie des AKEK zum „Informed Consent“ tritt in Kraft
Am 3. April 2026 wurde die „Richtlinie zur Bewertung von Informationsschriften und Einwilligungserklärungen im Rahmen von klinischen Prüfungen, sonstigen klinischen Prüfungen oder Leistungsstudien durch Ethik-Kommissionen“ (Richtlinie Informed Consent) vom AKEK beschlossen. Die Richtlinie tritt am 9. April 2026 in Kraft.
22/11/2025
Stellungnahme von MedEthicsEU und der ACT EU Initiative: Centralised ethics review of clinical trials in a public health emergency in the EU
Die unten verlinkte Korrespondenz aus The Lancet befasst sich mit ethischen Verfahren, die ausschließlich für medizinische Notlagen von großer gesellschaftlicher Tragweite – etwa im Falle einer Pandemie – vorgesehen sind. Die darin vorgestellten Überlegungen sind nicht auf die reguläre Forschungspraxis übertragbar. Die Stellungnahme wurde von MedEthicsEU, einem Zusammenschluss europäischer Ethikkommissionen, zusammen mit anderen Partnern in der ACT EU Initiative, erarbeitet. MedEthicsEU versteht sich als Plattform zur gemeinsamen Weiterentwicklung ethischer Verfahren in der klinischen Forschung und arbeitet seit seiner Gründung mit aktiver Beteiligung des AKEK. Der Erstautor Wolfgang E. Berdel, Vorstandsmitglied des AKEK, prägt die Arbeit dieser Gruppe maßgeblich mit. (Korrespondenz: „Centralised ethics review of clinical trials in a public health emergency in the EU“, The Lancet, 22. November 2025.)
01/07/2025
Ethikkommissionen für klinische Prüfungen mit Minderjährigen
Zum 1.7.2025 wurde ein besonderer Geschäftsverteilungsplan für Ethikkommissionen der Länder beschlossen, die auf klinische Prüfungen mit Minderjährigen spezialisiert sind.
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