Gelegentlich wird dem Arbeitskreis mitgeteilt, dass sich Antragsteller von der zuständigen Ethik-Kommission ungerecht behandelt fühlten oder dass deren Stellungnahme nicht den Standards einer sachgemäßen ethisch-rechtlichen Bewertung entspreche. Die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises hat daher vor dem Hintergrund der erforderlichen Selbstkontrolle in der Wissenschaft beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 die Institution einer Ombudsperson einzurichten. Sie soll versuchen, in einer Moderatorenrolle entsprechende Anliegen unabhängig, neutral und strikt vertraulich in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin und gegebenenfalls der betroffenen Ethik-Kommission vermittelnd zu lösen. Bei der Anrufung der Ombudsperson wird vorausgesetzt, dass Antragstellende bereits versucht haben, das Problem mit der betroffenen Ethik-Kommission selbst zu klären.
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommission erhofft sich von dieser Initiative eine niedrigschwellige Option zur Konfliktlösung und einen Beitrag zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland.
Frau Dr. phil. Angelika Hüppe ist Ombudsfrau des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.
Bitte wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme und zur Übermittlung Ihres Anliegens an folgende E-Mailadresse: ombudsperson@akek.de