Gele­gentlich wird dem Arbeit­skreis mit­geteilt, dass sich Antrag­steller von der zuständi­gen Ethik-​Kommission ungerecht behan­delt fühlten oder dass deren Stel­lung­nahme nicht den Stan­dards einer sachgemäßen ethisch-​rechtlichen Bew­er­tung entspreche. Die Mit­gliederver­samm­lung des Arbeit­skreises hat daher vor dem Hin­ter­grund der erforder­lichen Selb­stkon­trolle in der Wis­senschaft beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 die Insti­tu­tion einer Ombuds­person einzurichten. Sie soll ver­suchen, in einer Moderatorenrolle entsprechende Anliegen unab­hängig, neu­tral und strikt ver­traulich in Zusam­me­nar­beit mit dem Beschw­erde­führer oder der Beschwerdeführerin und gegebenenfalls der betrof­fe­nen Ethik-​Kommission ver­mit­telnd zu lösen. Bei der Anrufung der Ombuds­person wird voraus­ge­setzt, dass Antrag­stellende bere­its ver­sucht haben, das Prob­lem mit der betrof­fe­nen Ethik-​Kommission selbst zu klären.

Der Arbeit­skreis Medi­zinis­cher Ethik-​Kommission erhofft sich von dieser Ini­tia­tive eine niedrigschwellige Option zur Kon­flik­tlö­sung und einen Beitrag zur Stärkung des Forschungs­stan­dorts Deutschland.

Ombudsfrau

Frau Dr. phil. Angelika Hüppe ist Ombudsfrau des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.

Bitte wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme und zur Übermittlung Ihres Anliegens an folgende E-Mailadresse: ombudsperson@akek.de