Medi­zinis­cher Fortschritt ist ohne Forschung nicht mach­bar. Dabei gilt es den Schutz der Rechte und Woh­lerge­hen der Ver­suchsper­so­nen genauso zu schützen wie die Inno­va­tion und Frei­heit der Forschen­den. Dies ist die Haup­tauf­gabe des Arbeit­skreises Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen mit seinen 49 Mit­gliedern deutsch­landweit. Wenn Sie diese Arbeit unter­stützen möchten, kön­nen Sie uns mit einer Spende behil­flich sein.

Der AKEK ist als einge­tra­gener, gemein­nütziger Verein berechtigt, Spenden anzunehmen. Dies gilt sowohl für angemessene Sach­spenden, als auch für mon­etäre Spenden. Ab einer Höhe von 200 Euro stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheini­gung aus. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit (z.B. im Ver­wen­dungszweck der Über­weisung). Bei Sach­spenden wird in der Zuwen­dungs­bescheini­gung die genaue Beze­ich­nung der gespende­ten Sache und der Wert angegeben.

 

Bitte ver­wen­den Sie bei einer Spende fol­gende Kontoinformationen:

Kon­toin­haber: Arbeit­skreis Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen

Name der Bank: Postbank

IBAN: DE73 5001 0060 0499 5316 01

BIC: PBNKD­EFF

Ver­wen­dungszweck: Spende (ggf. weit­ere Aus­führun­gen oder Adresse des Spenders)

 

Der AKEK legt die Annahme von Spenden in seinem Jahres­bericht offen. Dieser wird zukün­ftig auf unserer Home­page veröf­fentlicht. Spenden von juris­tis­chen Per­so­nen wer­den unab­hängig von der Höhe der Spende in dem Jahres­bericht mit Namen, Art und Wert der Spende genannt. Die Regelun­gen des Daten­schutzrechts bleiben unberührt.

Hin­weis:

Um die Unab­hängigkeit und die Integrität des Arbeit­skreises Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen zu bewahren, wer­den Spenden, die im Kon­flikt mit den Satzungszwecken des Vere­ins oder der Unab­hängigkeit des Vere­ins oder seiner Mit­glieder ste­hen, nicht angenom­men. Dies gilt ins­beson­dere für Zuwen­dun­gen von phar­mazeutis­chen Unternehmen, Medi­z­in­pro­dukte– oder –geräte­herstellern oder son­sti­gen Insti­tu­tio­nen oder Per­so­nen, die als Antrag­steller bei den Mit­gliedern des Vere­ins in Betra­cht kommen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen finden Sie in unserer Spendenordnung vom 13.11.2020.

Wir danken Ihnen für Ihre Unter­stützung unserer Arbeit.

Der Vor­stand