Wenn Ärzte und Ärztinnen an klinischen Prüfungen teilnehmen, um neue Arzneimittel oder Medizinprodukte zu testen, müssen sie in folgenden Punkten besonders qualifiziert sein:

  1. Sie müssen Experten auf dem Fachgebiet sein, für das die neuen Produkte entwickelt werden.
  2. Sie müssen sicherstellen, dass die ethischen Prinzipien und rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Arbeit­skreis Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen erstellt gemein­sam mit dem Vor­stand der Bun­desärztekam­mer und der Ständi­gen Kon­ferenz der Geschäfts­führung und Vor­sitzen­den der Ethik-​Kommissionen der Lan­desärztekam­mern die Lehrpläne zur Fortbildung von Ärzten und Ärztinnen, die an einer klinischen Prüfung mitwirken wollen.

Die curricularen Fortbildungen (Grundlagen-, Aufbau- und Auffrischungskurs) vermitteln die relevanten Inhalte und bedürfen immer wieder einer Aktualisierung, da sich z.B. mit Anwendung der CTR 536/2014 und der MDR 2017/745 der Rechtsrahmen wesentlich verändert. Ebenso müssen ethische Prinzipien an neue Technologien angepasst werden. Beispielsweise werden in der Deklaration von Taipeh (2016) neue Empfehlungen für die  Forschung mit Gesundheitsdaten- und Biobanken festgelegt. Damit dienen die nachfolgend aufgeführten curricularen Kurse auch der Harmonisierung.

Richtlinien-Hinweis: Seit dem 12.07.2025 ist die „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und  ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ in Kraft.

In die neue Richtlinie integriert, wurden die curricularen Fortbildungen für den Grundlagen-, Aufbau- und Auffrischungskurs für Prüfer und Mitglieder von Prüfungsteams. Neu gestaltet sich, dass künftig bei den Prüferschulungen nicht mehr zwischen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Kursen differenziert wird. Dadurch sollen die Attraktivität der Kursangebote für ärztliche Prüfer und Mitglieder von Prüfungsteams erhöht und die Vereinfachung der Kursstruktur erreicht werden.

In der Richtlinie werden Bewertungsgrundsätze zusammengeführt, die Bundesärztekammer und AKEK zuvor bereits im Sinne einer Harmonisierung der Verfahrensweisen und Bewertungen der zuständigen Ethik-Kommissionen erarbeitet haben. Diese gemeinsamen Empfehlungen von AKEK und Bundesärztekammer wurden unter Berücksichtigung von Anmerkungen aus den Fachkreisen überarbeitet; sie sind künftig als im gesetzlichen Auftrag erstellte Richtlinie verbindlich sowohl für die nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen wie auch für die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier: Richtlinien – AKEK – Arbeitskreis Medizinischer Ethik-​Kommissionen

Die ICH E6 (R3) Guideline ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten.

Ein Updatekurs zur ICH E6 (R3) Guideline wird für Prüferinnen/Prüfer und ärztliche Mitglieder von Prüfungsteams empfohlen, aber nicht verbindlich* gefordert. In jedem Fall hat der Sponsor sicherzustellen, dass Prüferinnen/Prüfer und ärztliche Mitglieder des Prüfungsteams für ihre Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Durchführung der konkreten klinischen Prüfung mit den wesentlichen Änderungen der ICH E6 (R3) hinreichend vertraut sind (dies betrifft insbesondere klinische Prüfungen mit dezentralen Elementen und der Einbeziehung von externen Dienstleistern, Aspekte von Data Governance and Data Integrity sowie den Einsatz von digitalen Technologien einschließlich Verfahren der elektronischen Aufklärung und Einwilligung).

Grund-, Aufbau- und Auffrischungskurse sind jeweils auf Basis der aktuellen Guidelines durchzuführen.

*Gemäß § 1 Abs. 4 der Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen von Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. und Bundesärztekammer

Die nachfolgenden curricularen Fortbildungen wurden durch die curricularen Fortbildungen aus dem Jahr 2025 ersetzt. Bis zum Ende der Übergangsphase (30.06.2026) sind diese im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen noch relevant: 
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