Wenn Ärzte und Ärztinnen an klinischen Prüfungen teilnehmen, um neue Arzneimittel oder Medizinprodukte zu testen, müssen sie in folgenden Punkten besonders qualifiziert sein:

  1. Sie müssen Experten auf dem Fachgebiet sein, für das die neuen Produkte entwickelt werden.
  2. Sie müssen sicherstellen, dass die ethischen Prinzipien und rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Arbeit­skreis Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen erstellt gemein­sam mit dem Vor­stand der Bun­desärztekam­mer und der Ständi­gen Kon­ferenz der Geschäfts­führung und Vor­sitzen­den der Ethik-​Kommissionen der Lan­desärztekam­mern die Lehrpläne zur Fortbildung von Ärzten und Ärztinnen, die an einer klinischen Prüfung mitwirken wollen.

Die curricularen Fortbildungen (Grundlagen-, Aufbau- und Auffrischungskurs) vermitteln die relevanten Inhalte und bedürfen immer wieder einer Aktualisierung, da sich z.B. mit Anwendung der CTR 536/2014 und der MDR 2017/745 der Rechtsrahmen wesentlich verändert. Ebenso müssen ethische Prinzipien an neue Technologien angepasst werden. Beispielsweise werden in der Deklaration von Taipeh (2016) neue Empfehlungen für die  Forschung mit Gesundheitsdaten- und Biobanken festgelegt. Damit dienen die nachfolgend aufgeführten curricularen Kurse auch der Harmonisierung.

Richtlinien-Hinweis: Seit dem 12.07.2025 ist die „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und  ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ in Kraft.

In die neue Richtlinie integriert, wurden die curricularen Fortbildungen für den Grundlagen-, Aufbau- und Auffrischungskurs für Prüfer und Mitglieder von Prüfungsteams. Neu gestaltet sich, dass künftig bei den Prüferschulungen nicht mehr zwischen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Kursen differenziert wird. Dadurch sollen die Attraktivität der Kursangebote für ärztliche Prüfer und Mitglieder von Prüfungsteams erhöht und die Vereinfachung der Kursstruktur erreicht werden.

In der Richtlinie werden Bewertungsgrundsätze zusammengeführt, die Bundesärztekammer und AKEK zuvor bereits im Sinne einer Harmonisierung der Verfahrensweisen und Bewertungen der zuständigen Ethik-Kommissionen erarbeitet haben. Diese gemeinsamen Empfehlungen von AKEK und Bundesärztekammer wurden unter Berücksichtigung von Anmerkungen aus den Fachkreisen überarbeitet; sie sind künftig als im gesetzlichen Auftrag erstellte Richtlinie verbindlich sowohl für die nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen wie auch für die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier: Richtlinien – AKEK – Arbeitskreis Medizinischer Ethik-​Kommissionen

Die Grund-, Aufbau- und Auffrischungskurse sind jeweils auf Basis der aktuellen Guidelines durchzuführen. Ein Update zur ICH E6 (R3) Guideline wird für Prüferinnen/Prüfer und ärztliche Mitglieder von Prüfungsteams nicht verbindlich gefordert. Die inhaltlichen Änderungen der ICH E6 (R3) sind im Wesentlichen für Sponsoren klinischer Prüfungen von Bedeutung, stellen jedoch für Prüferinnen/Prüfer und ärztliche Mitglieder von Prüfungsteams im Hinblick auf die Durchführung einer klinischen Prüfung keine wesentliche Änderung dar. Sofern ein Update gemäß § 1 Abs. 4 der „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ gefordert wird, informiert der AKEK hierüber rechtzeitig mit einer FAQ auf seiner Internetseite.

*Die ICH E6 (R3) Guideline ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die nachfolgenden curricularen Fortbildungen wurden durch die curricularen Fortbildungen aus dem Jahr 2025 ersetzt. Bis zum Ende der Übergangsphase (30.06.2026) sind diese im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen noch relevant: 
Wenn Sie Ihre/n Suchbegriff/e MIT Anführungszeichen eingeben, dann erhalten Sie eine exakte Suche für genau DIESE/N Suchbegriff/e