Wenn Ärzte und Ärztinnen an klinischen Prüfungen teilnehmen, um neue Arzneimittel oder Medizinprodukte zu testen, müssen sie in folgenden Punkten besonders qualifiziert sein:

  1. Sie müssen Experten auf dem Fachgebiet sein, für das die neuen Produkte entwickelt werden.
  2. Sie müssen sicherstellen, dass die ethischen Prinzipien und rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Arbeit­skreis Medi­zinis­cher Ethik-​Kommissionen erstellt gemein­sam mit dem Vor­stand der Bun­desärztekam­mer und der Ständi­gen Kon­ferenz der Geschäfts­führung und Vor­sitzen­den der Ethik-​Kommissionen der Lan­desärztekam­mern die Lehrpläne zur Fortbildung von Ärzten und Ärztinnen, die an einer klinischen Prüfung mitwirken wollen.

Die curricularen Kurse (Grundlagen-, Aufbau- und Auffrischungskurs) vermitteln die relevanten Inhalte und bedürfen immer wieder einer Aktualisierung, da sich z.B. mit Anwendung der CTR 536/2014 und der MDR 2017/745 der Rechtsrahmen wesentlich verändert. Ebenso müssen ethische Prinzipien an neue Technologien angepasst werden. Beispielsweise werden in der Deklaration von Taipeh (2016) neue Empfehlungen für die  Forschung mit Gesundheitsdaten- und Biobanken festgelegt. Damit dienen die nachfolgend aufgeführten curricularen Kurse auch der Harmonisierung

Bis zum Ablauf der Übergangszeit der Richtlinie (30.06.2026) relevant:
Die nachfolgenden curricularen Fortbildungen wurden durch die curricularen Fortbildungen aus dem Jahr 2025 ersetzt. Bis zum Ende der Übergangsphase sind diese im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen noch relevant: 
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