Regelung der Zuständigkeit
Die Zuständigkeit einer Ethikkommission bestimmt sich nach dem Ort des Leiters/der Leiterin der klinischen Prüfung bzw. Studie sowie der institutionellen Zugehörigkeit des Leiters/der Leiterin.
- Universitätsangehörige richten Anträge in aller Regel an die Ethikkommission ihrer Universität.
- Forschende Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Universitäten und Universitätskliniken wenden sich an die Ethikkommission der für Sie zuständigen Ärztekammer bzw. Landesbehörde.
- Für multizentrische klinische Prüfungen wurde mit der Mitgliederversammlung im Juni 2024 das neue Verfahren „Eine Studie – Ein Votum“ eingeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik zu den Sonstigen Studien.
Unsere Übersicht der einzelnen medizinischen Ethik-Kommissionen in Deutschland finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.
Klinische Prüfungen
Spezialgesetzliche Bestimmungen wie das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) sowie die entsprechenden EU-Verordnungen (CTR 536/2014, MDR 2017/745) regeln die Bewertung von klinischen Prüfungen durch medizinische Ethik-Kommissionen.
Nähere Informationen zur Antragstellung für klinische Prüfungen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten finden Sie auf folgenden Seiten:
Arzneimittelprüfungen
Medizinprodukteprüfungen
Sonstige Studien
Als sonstige Studien werden alle medizinischen Forschungsvorhaben mit Menschen bezeichnet, die nicht spezialgesetzlich geregelt sind, an denen jedoch Ärztinnen und Ärzte beteiligt sind. Sonstige Studien unterliegen der Pflicht zur Beratung durch eine Ethik-Kommission gemäß § 15 der Musterberufsordnung (MBO) für Ärztinnen und Ärzte, und zwar in der von den einzelnen Landesärztekammer jeweils verabschiedeten, rechtlich bindenden Fassung.
Auch die Forschung mit Körpermaterialien / Daten, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen, bedarf einer berufsrechtlichen Beratung durch eine Ethik-Kommission Demnach fällt die Errichtung einer forschungsbezogenen Biobank sowie die Nutzung der dort gesammelten Biomaterialen zu Forschungszwecken unter das Antrags- und Beratungsverfahren für sonstige Studien.
Nähere Informationen zur Antragstellung für Sonstige Studien finden Sie auf folgenden Seiten:
Sonstige Studien
Biobanken
Nähere Informationen zu Anträgen mit Bezug zu Strahlenschutz oder Datenschutz finden Sie auf folgenden Seiten:
Strahlenschutz
Datenschutz