The work of medical ethics commitees
Die medizinische Forschung führt u.a. Studien mit Menschen bzw. deren Körpermaterialen und Daten durch. Vor Beginn solcher Studien sind die beteiligten Ärzte verpflichtet das Forschungsvorhaben einer Ethik-Kommission zur Beratung vorzulegen. Die zustimmende Bewertung ist eine zwingend rechtliche Voraussetzung, um mit einer Studie u.a. zu Arzneimitteln und Medizinprodukten beginnen zu können (parallel zur Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde). Bei Studien nach dem ärztlichen Berufsrecht hat die Entscheidung empfehlender Charakter, wird jedoch in aller Regel beachtet.
Zu den Mitgliedern von Ethik-Kommissionen gehören Personen mit verschiedener Expertise und Erfahrungen, sodass die diversen Aspekte eines Forschungsantrags optimal beurteilt werden können. Neben Ärzten sind in der Regel Statistiker, Juristen, Pflegekräfte, Philosophen, Theologen aber auch Patientenvertreter und interessierte Laien vertreten. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden dabei organisatorisch von den Geschäftsstellen der Ethik-Kommission unterstützt.
In Deutschland gibt es 54 öffentlich-rechtliche medizinische Ethik-Kommissionen. Sie sind an allen medizinischen Fakultäten der Universitäten bzw. den Universitätsklinken, bei den Landesärztekammer sowie bei einigen Länderbehörden eingerichtet.