Gemeinsames Pilotprojekt

Gemein­sames Pilot­pro­jekt von Bun­des­ober­be­hör­den und Ethik-​Kommissionen zur Bear­beitung von Anträ­gen klin­is­cher Prü­fun­gen mit Huma­narzneimit­teln entsprechend der Verord­nung (EU) Nr. 536/​2014 unter gle­ichzeit­iger Berück­sich­ti­gung der geset­zlichen Vor­gaben von Arzneimit­telge­setz und GCP-​Verordnung

Die Verord­nung (EU) Nr. 536/​2014 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 16. April 2014 über klin­is­che Prü­fun­gen mit Huma­narzneimit­teln und zur Aufhe­bung der Richtlinie 2001/​20/​EG ändert die Ver­fahren zur Bew­er­tung und Genehmi­gung klin­is­cher Prü­fun­gen in Zukunft deut­lich. Eine wesentliche Änderung wird dabei die gemein­same und zeit­gle­iche Bew­er­tung eines Antrags durch die zuständi­gen Stellen eines Mit­glied­staates sein. Um sich auf diese gemein­same Bew­er­tung vorzu­bere­iten, starten der Arbeit­skreis der Medi­zinis­chen Ethik-​Kommissionen — unter­stützt von der Bun­desärztekam­mer — und die Bun­des­ober­be­hör­den BfArM und PEI ab dem 1.10.2015 ein gemein­sames Pilot­pro­jekt. Im Rah­men dieses Pilot­pro­jekts vali­dieren und bew­erten die jew­eils zuständige Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­be­hörde Anträge zu klin­is­chen Prü­fun­gen gemein­sam in enger Anlehnung an die Ver­fahren und Fris­ten der EU-​Verordnung aber zugle­ich auf Basis der aktuellen Rechts­grund­lage von Arzneimit­telge­setz (AMG) und GCP-​Verordnung (GCP-​V).

Im Pilot­pro­jekt wer­den aus­gewählte klin­is­che Prü­fun­gen durch die jew­eils zuständige Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­be­hörde par­al­lel gemein­sam bew­ertet. Zur Wahrung der derzeit­i­gen rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen erteilen Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­hörde ihre Bescheide zwar getrennt, diese sind aber bezüglich ihrer Inhalte zu Teil I des Antrags, so wie ihn die Verord­nung definiert, abges­timmt. Damit verkürzt sich für teil­nehmende Spon­soren die Bew­er­tungszeit und sie erhal­ten die behördliche Genehmi­gung und die zus­tim­mende Bew­er­tung durch die zuständige Ethik-​Kommission nahezu zeit­gle­ich. Die Fris­ten im Pilot­pro­jekt sind dabei an die engen Fris­ten der EU-​Verordnung angelehnt; dies ist auch für teil­nehmende Spon­soren vorgesehen.

Voraus­set­zung für die Bear­beitung eines Antrags im Pilot­pro­jekt ist, dass die gemäß § 42 Abs. 1 AMG zuständige Ethik-​Kommission an dem Pilot­pro­jekt teil­nimmt. Eine Liste der am Pilot­pro­jekt teil­nehmenden Ethik-​Kommissionen finden auf den Inter­net­seiten der Bun­des­ober­be­hörden und am Ende dieser Seite.

Weit­ere Details zum Ver­fahren und den Voraus­set­zun­gen ent­nehmen Sie bitte dem Leit­faden für teil­nehmende Sponsoren:

Gemein­sames Pilot­pro­jekt von Bun­des­ober­be­hör­den und Ethik-​Kommissionen zur Bear­beitung von Anträ­gen klin­is­cher Prü­fun­gen mit Huma­narzneimit­teln entsprechend der Verord­nung (EU) Nr. 536/​2014 unter gle­ichzeit­iger Berück­sich­ti­gung der geset­zlichen Vor­gaben von Arzneimit­telge­setz und GCP-​Verordnung

Die Verord­nung (EU) Nr. 536/​2014 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 16. April 2014 über klin­is­che Prü­fun­gen mit Huma­narzneimit­teln und zur Aufhe­bung der Richtlinie 2001/​20/​EG ändert die Ver­fahren zur Bew­er­tung und Genehmi­gung klin­is­cher Prü­fun­gen in Zukunft deut­lich. Eine wesentliche Änderung wird dabei die gemein­same und zeit­gle­iche Bew­er­tung eines Antrags durch die zuständi­gen Stellen eines Mit­glied­staates sein. Um sich auf diese gemein­same Bew­er­tung vorzu­bere­iten, starten der Arbeit­skreis der Medi­zinis­chen Ethik-​Kommissionen — unter­stützt von der Bun­desärztekam­mer — und die Bun­des­ober­be­hör­den BfArM und PEI ab dem 1.10.2015 ein gemein­sames Pilot­pro­jekt. Im Rah­men dieses Pilot­pro­jekts vali­dieren und bew­erten die jew­eils zuständige Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­be­hörde Anträge zu klin­is­chen Prü­fun­gen gemein­sam in enger Anlehnung an die Ver­fahren und Fris­ten der EU-​Verordnung aber zugle­ich auf Basis der aktuellen Rechts­grund­lage von Arzneimit­telge­setz (AMG) und GCP-​Verordnung (GCP-​V).

Im Pilot­pro­jekt wer­den aus­gewählte klin­is­che Prü­fun­gen durch die jew­eils zuständige Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­be­hörde par­al­lel gemein­sam bew­ertet. Zur Wahrung der derzeit­i­gen rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen erteilen Ethik-​Kommission und Bun­des­ober­hörde ihre Bescheide zwar getrennt, diese sind aber bezüglich ihrer Inhalte zu Teil I des Antrags, so wie ihn die Verord­nung definiert, abges­timmt. Damit verkürzt sich für teil­nehmende Spon­soren die Bew­er­tungszeit und sie erhal­ten die behördliche Genehmi­gung und die zus­tim­mende Bew­er­tung durch die zuständige Ethik-​Kommission nahezu zeit­gle­ich. Die Fris­ten im Pilot­pro­jekt sind dabei an die engen Fris­ten der EU-​Verordnung angelehnt; dies ist auch für teil­nehmende Spon­soren vorgesehen.

Voraus­set­zung für die Bear­beitung eines Antrags im Pilot­pro­jekt ist, dass die gemäß § 42 Abs. 1 AMG zuständige Ethik-​Kommission an dem Pilot­pro­jekt teil­nimmt. Eine Liste der am Pilot­pro­jekt teil­nehmenden Ethik-​Kommissionen finden auf den Inter­net­seiten der Bun­des­ober­be­hörden und am Ende dieser Seite.

Weit­ere Details zum Ver­fahren und den Voraus­set­zun­gen ent­nehmen Sie bitte dem Leit­faden für teil­nehmende Sponsoren:

Aktueller Sta­tus des Pilotprojekts

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Anträge zur Teilnahme am Pilotprojekt werden nur noch bis zum 02. September 2021 von den Ethik-Kommissionen und den Bundesoberbehörden angenommen, sofern das geplante initiale Einreichungsdatum vor dem
17. September 2021 liegt.

Hiervon abweichend, würden Verfahren, die eine Beteiligung Österreichs und/oder die Bewertung eines DSURs beinhalten, zu Übungszwecken auch über dieses Datum hinaus noch angenommen werden, sofern sie vor dem 31.01.2022 zu beenden wären.

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Alle Antrag­steller sind ein­ge­laden dazu beizu­tra­gen, dass alle für das Pilot­pro­jekt gemelde­ten Ethik-​Kommissionen umfan­gre­iche Erfahrun­gen sam­meln kön­nen. Das Pilot­pro­jekt wurde am 1.10.2015 ges­tartet. Stand Anfang Jan­uar 2021 wur­den bisher ca. 270 Anträge gemein­sam mit der BOB bear­beitet. Aktuelle Details dazu finden Sie auf der Inter­net­seite der Bun­des­ober­be­hör­den (zB beim BfArM).

Bitte beachten Sie, dass seit dem vor­let­zten Jahr auch nachträgliche Änderun­gen für bere­its im Pilotver­fahren genehmigte klin­is­che Prü­fun­gen im Rah­men des Pilot­pro­jek­tes ein­gere­icht wer­den kön­nen. Weit­ere Details zum diesem Ver­fahren und den Voraus­set­zun­gen ent­nehmen Sie bitte auch dem Leit­faden für teil­nehmende Sponsoren.

Um auch Erfahrun­gen bei der Zusam­me­nar­beit auf europäis­cher Ebene unter den Bedin­gun­gen der kom­menden EU-​Verordnung zu sam­meln, haben die Öster­re­ichis­che Agen­tur für Gesund­heit und Ernährungssicher­heit GmbH (AGES), die deutschen Ethik-​Kommissionen und das Bun­desin­sti­tut für Arzneimit­tel und Medi­z­in­pro­dukte (BfArM) vere­in­bart, im Pilotver­fahren Anträge. die jew­eils in bei­den Län­dern durchge­führt wer­den sollen, gemein­sam zu bew­erten. Dabei soll die Fed­er­führung im Genehmi­gungsver­fahren abwech­selnd von den in Öster­re­ich oder Deutsch­land zuständi­gen Ein­rich­tun­gen über­nom­men wer­den. Für diese deutsch-​österreichischen Pilotver­fahren wer­den derzeit inter­essierte Spon­soren gesucht.

Liste der teil­nehmenden Ethik-​Kommissionen (Stand: 7.1.2021)

(Stand: 7.1.2021)

Beze­ich­nung Kon­takt
Ethik-​Kommission bei der Lan­desärztekam­mer Baden-​Württemberg ethikkommission@laek-bw.de
Ethik-​Kommission an der Medi­zinis­chen Fakultät der Rheinis­chen Friedrich-​Wilhelms-​Universität Bonn ethik@uni-bonn.de
Ethik-​Kommission der Lan­desärztekam­mer Brandenburg ethik@laekb.de
Ethik-​Kommission der Bay­erischen Landesärztekammer ethikkommission@blaek.de
Ethik-​Kommission des Lan­des Berlin Ethik-kommission@lageso.berlin.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Ruhr-​Universität Bochum ethik@rub.de
Ethik-​Kommission an der TU Dresden ethikkommission@mailbox.tu-dresden.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Heinrich-​Heine-​Universität Düsseldorf Ethikkommission-AMG@med.uni-duesseldorf.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Uni­ver­sität Duisburg-​Essen ethikkommission@uk-essen.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät Friedrich-​Alexander-​Universität Erlangen-​Nürnberg ethikkommission@fau.de
Ethik-​Kommission des Fach­bere­ichs Medi­zin der Johann Wolf­gang Goethe-​Universität Frankfurt ethikkommission@kgu.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Martin-​Luther-​Universität Halle-​Wittenberg ethik-kommission@uk-halle.de
Ethik-​Kommission der Ärztekam­mer Hamburg ethik@aekhh.de
Ethik-​Kommission I der Medi­zinis­chen Fakultät Heidelberg Verena.Pfeilschifter@med.uni-heidelberg.de
Ethik-​Kommission der Lan­desärztekam­mer Hessen ethikkommission@laekh.de
Ethik-​Kommission der Friedrich-​Schiller-​Universität Jena an der Medi­zinis­chen Fakultät ethikkommission@med.uni-jena.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Christian-​Albrechts-​Universität zu Kiel ethikkomm@email.uni-kiel.de
Ethikkom­mis­sion der Medi­zinis­chen Fakultät der Uni­ver­sität zu Köln ek-med@uni-koeln.de
Ethik-​Kommission an der Medi­zinis­chen Fakultät der Uni­ver­sität Leipzig ethik@medizin.uni-leipzig.de
Ethik-​Kommission der Uni­ver­sität zu Lübeck ethikkommission@uni-luebeck.de
Ethik-​Kommission der Otto-​von-​Guericke-​Universität an der Medi­zinis­chen Fakultät und am Uni­ver­sität­sklinikum Magdeburg ethikkommission@ovgu.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Ludwig-​Maximilians Uni­ver­sität München ethikkommission@​med.​uni-​muenchen.​de
beate.henrikus@med.uni-muenchen.de
Ethik-​Kommission der Fakultät für Medi­zin der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München ethikkommission@mri.tum.de
Ethik-​Kommission der Ärztekam­mer Nordrhein ethik@aekno.de
Ethikkom­mis­sion der Carl von Ossi­et­zky Uni­ver­sität Oldenburg med.ethikkommission@uni-oldenburg.de
Ethik-​Kommission an der Uni­ver­sität Regensburg ethikkommission@ur.de
Ethik-​Kommission der Lan­desärztekam­mer Rheinland-​Pfalz ethik-kommission@laek-rlp.de
Ethik-​Kommission bei der Ärztekam­mer des Saarlandes ethikkommission@aeksaar.de
Ethik-​Kommission der Säch­sis­chen Landesärztekammer ethik@slaek.de
Ethik-​Kommission des Lan­des Sachsen-​Anhalt lav-ek@sachsen-anhalt.de
Ethik-​Kommissionen bei der Ärztekam­mer Schleswig-​Holstein ethik@aeksh.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Eberhard-​Karls-​Universität und am Uni­ver­sität­sklinikum Tübingen ethik.kommission@med.uni-tuebingen.de
Ethikkom­mis­sion der Uni­ver­sität Ulm ethik-kommission@uni-ulm.​de
Ethik-​Kommission der Ärztekam­mer Westfalen-​Lippe und der West­fälis­chen Wilhelms-​Universität Münster ethik-kommission@aekwl.de
Ethik-​Kommission der Medi­zinis­chen Fakultät der Uni­ver­sität Würzburg ethikkommission@uni-wuerzburg.de