Informationen für Vortragende
Informationen zur Reisekostenabrechnung
Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet (siehe auch Reisekostenordnung).
Fügen Sie dem Erstattungsantrag (Reisekostenformular) die Originalbelege bei.
Bei Übernachtungen können nur die reinen Übernachtungskosten, jedoch keine Nebenkosten oder Frühstückskosten übernommen werden.